Rechtsprechung
RG, 28.06.1900 - Rep. VI. 145/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1900,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann derjenige, der im Hauptprozesse einer Partei als Nebenintervenient beigetreten ist, nachher als Hauptintervenient gegen die beiden Parteien des Hauptprozesses Klage erheben?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbindung von Haupt- und Nebenintervention
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 404
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 65/00
Eigentum und Gefahrübergang bei Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernenergie; …
Der Streithelfer im Hauptprozess ist jedoch nicht Partei dieses Prozesses und deshalb nicht daran gehindert, Interventionsklage zu erheben (RGZ 46, 404 (405). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Die Bedenken, die sich gegen die Vernehmung eines streitgenössischen Nebenintervenienten als Zeugen richten (…vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. Übersicht vor § 373 Anm. 2 B; RGZ 46, 404, 405), greifen hier schon deshalb nicht Platz, weil es sich bei der Nebenintervention der Firma R. nicht um eine streitgenössische (§ 69 ZPO) handelte. - BGH, 16.03.1972 - VII ZR 273/69
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilurteils - Anforderungen an die …
Im übrigen kann nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. RGZ 46, 404; Stein/Jonas (19.) Anm. III 2 b zu § 72, I 1 und II 2 zu § 75 ZPO; Baumbach/Lauterbach (30.) Anm. 1 B b zu § 72 und 1 zu § 75 ZPO) der aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß in Anspruch genommene Drittschuldner dem Pfändungsgläubiger den Streit verkünden und damit die Folgen des § 68 ZPO herbeiführen.